Wanderordnung


Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 12.03.2026

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Unsere Wanderwege führen uns oft durch Wälder und geschützte Landschaften. Dort sind wir Gäste, ebenso wie andere Wanderer, Radfahrer, Erholungssuchende und Mitarbeiter der Forstbetriebe. Das verlangt wechselseitiges Verständnis und Rücksichtnahme.

Wir haben Freude an der Natur. Um sie uns und unseren Nachfahren zu erhalten, werden wir die Regeln zum Schutz der Natur und Landschaft sowie der Tier- und Pflanzenwelt einhalten. Schonungen werden wir nicht durchwandern und geschützte Pflanzen und Blumen nicht abpflücken. Mitgeführte Hunde führen wir grundsätzlich an der Leine. Auch lassen wir auf unseren Wanderungen keine Abfälle zurück.

 

Organisation und Führung der Wanderung

Die Wanderführer bereiten die Wanderungen vor und tragen die Verantwortung für ihre Durchführung. Dies schließt die Festlegung der Pausen und die Auswahl der Rastplätze ein. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, teilt dieses den Wanderführern vorab mit. Bei kritischen Wegeverhältnissen und beim Queren von Straßen beachten die Teilnehmenden die Anweisungen der Wanderführer besonders sorgfältig.

Die Wanderungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, können aber bei ex-tremer Witterung verkürzt werden oder ganz ausfallen. Gäste sind zu allen Veranstaltungen herzlich eingeladen.

 

Beteiligung an den Wanderungen

Unsere Wanderungen und Veranstaltungen werden rechtzeitig auf unserer Internetseite www.eifelverein-siegtal.de bekannt gegeben. Mitglieder, die nicht über einen Internetanschluss verfügen, teilen dieses dem Wanderwart mit. Sie erhalten dann einen ausgedruckten Wanderplan. Kurzfristige Änderungen sind auf unserer Homepage zu finden und werden bei Anmeldung und auch auf den Wanderungen mitgeteilt.

Wer an einer Wanderung teilnehmen möchte, teilt dieses dem jeweiligen Wanderführern bis spätestens 20.00 Uhr am Tag vor der Wanderung per Telefon, E-Mail oder WhatsApp mit. Wir treffen uns am Tag der Wanderung 10 Minuten vor der Abfahrt an dem im Wanderplan angegebenen Gleis, der Bushaltestelle oder dem Abfahrtspunkt bei Pkw-Fahrten. Um den Zusteigenden eine Orientierungshilfe zu geben, benutzen wir bei Zugfahrten in der Regel den in Fahrtrichtung vorderen Wagon der Züge.

Für sein Fahrticket im ÖPNV hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen.

Eine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung wird empfohlen. Ungeeignete Schuhe erhöhen das Unfallrisiko und mindern das Wandervergnügen. Wichtig ist besonders ein ausreichender Getränkevorrat. In der Regel verpflegen wir uns unterwegs aus dem Rucksack. Nach Möglichkeit versuchen wir zudem eine Schlusseinkehr zu finden, zu der jeder herzlich eingeladen ist, aber nicht verpflichtend mitkommen muss.

Nutzung privater PKWs

Die Anzahl der teilnehmenden Wanderer wird durch die Anzahl der jeweils vorhandenen Mitfahrgelegenheiten begrenzt. Die Teilnehmenden stimmen sich über die Bildung von Fahrgemeinschaften ab. Dabei wird auf eine möglichst gleichmäßige Auslastung aller Fahrzeuge geachtet. Die Mitfahrenden entrichten an die Fahrer einen Kostenbeitrag von zurzeit 0,08 € je gefahrenen Kilometer.

 

Verhalten bei Unfällen

Die Teilnahme an den Wanderungen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen
erwarten die Wanderführer von den Teilnehmenden eine Unterstützung bei der
Bergung und Betreuung der Verunglückten.

 

Haftung und Haftpflichtversicherung

Die Vereinsmitglieder sind bei allen Wanderungen durch den Eifelverein unfall- und haftpflichtversichert. Die Vereinshaftpflichtversicherung kommt allerdings nur dann für einen Schaden auf, wenn sonst keine andere Versicherung den Schaden reguliert. Für Schäden, die mitgeführte Hunde verursachen, haftet ausschließlich der Hundehalter.

Sach- und Personenschäden, die bei Fahrten mit einem Auto entstehen, werden nicht von den Vereinsversicherungen, sondern von den Kfz-Haftpflichtversicherungen der Halter reguliert. Hingegen sind Personenschäden der Fahrer, die auf direktem Weg zur Wanderung oder von der Wanderung (Wegerisiko) während der Fahrt mit dem eigenen Auto entstehen, von der Vereinsversicherung des Eifelvereins abgedeckt.

 

Mit Antritt der Wanderung erkennen die Teilnehmenden die vorstehenden Regeln an und beachten sie.

 

OG Siegtal

Kriegsdorfer Str. 31
53842 Troisdorf

info@eifelverein-siegtal.de

Tel. 02241-8988424


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